Ein qualifiziertes
Gutachten lässt sich nicht unter Zeitdruck erstellen. Es bedarf
ausreichender Zeit um Recherchen vorzunehmen, die Objektbesichtigung durchzuführen,
Unterlagen einzuholen sowie zur gewissenhaften schriftlichen Ausarbeitung.
Als Auftraggeber können Sie jedoch viel dazu beitragen die Bearbeitungsdauer
wesentlich zu reduzieren, indem sie die erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig beibringen, d. h. spätestens am Besichtigungstag
zur Verfügung stellen.
Der Gutachten-Auftrag kann mündlich (z. B. telefonisch) oder schriftlich
erfolgen. In beiden Fällen ist ein schriftlicher Sachverständigenvertrag
erforderlich, welcher vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist und die
Pflichten und Rechte der Vertragspartner regelt.
Für eine zügige
Auftragsabwicklung benötigen wir grundsätzlich folgende
Unterlagen:
Falls Sie sich zur Auftragserteilung entschließen, sei folgender Hinweis gestattet.
Außerdem, d.h. zusätzlich für
Wohnungs- und Teileigentum:
Renditeobjekte (Wohn-/Geschäftsgebäude, Gewerbeobjekte):
Bewertung von Grundstückbelastungen und Rechten
Vorstehende
Unterlagen benötigen Sie früher oder später ohnehin. Sei dies
im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung, zum Kauf oder Verkauf, zur
Finanzierung oder Beleihung, zur Vermietung der Immobilie oder für eine
rechtliche Auseinandersetzung.