Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten bemisst sich in Anlehnung an die Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung.
Diese Honorar-Richtlinie bezieht sich auf die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert (gem. § 194 Baugesetzbuch) von Immobilien durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nach der Muster-Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die vollständige Honorar-Richtlinie können Sie unter vorstehendem Link einsehen und ggf. herunterladen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Regelungen in Kurzform. Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu Ihrem Bewertungsobjekt.
Bestandteile des Honorars
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten setzt sich zusammen aus:
1. Für die Ausarbeitung, die Erstellung und die 1. Fertigung des Gutachtens:
2. Für die Ortsbesichtigung und die Beschaffung der für die Gutachtenerstellung erforderlichen
Objektunterlagen:
3. Bei Bewertung von Rechten, Lasten und Beschränkungen:
4. Zu den Beträgen aus 1.) bis 3.) kommt jeweils hinzu: